Spendenbescheinigung

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach dem § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300,00 EUR können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit der Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z.B. einem Kontoauszug) oder einem Bareinzahlungs-beleg beim Finanzamt eingereicht werden (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV).

Als weitere Voraussetzung gilt, dass der Empfänger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetztes ist, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird und die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer auf einem von ihm hergestellten Beleg aufgedruckt sind und darauf angegeben ist, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende / Mitgliedsbeitrages an die Vereinigung der Förderer des Georg-Büchner – Gymnasiums Bad Vilbel e.V. erhalten Sie zum Download auf dieser Seite.

Bitte drucken Sie diesen aus und fügen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende/Mitgliedsbeitrag zu Ihren Steuerunterlagen.

Spenden über 300,00 EUR müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen unaufgefordert gern zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.

Link: Vordruck für den vereinfachten Spendenachweis (PDF)